Das Thema Fortpflanzungsmedizin polarisiert. Vor genau einem Jahr wurde es beschlossen, nun fordern Katholische Organisationen und "Aktion Leben" eine "Watchgroup", um dem zuständigen Gesundheitsministerium auf die Finger schauen zu können und kritisch den Bedarf weiterer Novellierungen zu überprüfen.

Ziemlich genau vor einem Jahr, nämlich am 21. Jänner 2015, wurde das Fortpflanzungsmedizinrecht-Änderungsgesetz beschlossen. Es erlaubt die Eizellenspende und gibt in Ausnahmefällen den Einsatz von Präimplantationsdiagnostik (PID) frei.1,3 Millionen Protest-Emails gingen damals an die Parlamentarier und erzielten damit mehrere Verbesserungen im Gesetz, Widersprüche von vier Abgeordneten gegen den Klubzwang sowie ein Entschließungsantrag über Begleitmaßnahmen. Diesen Antrag bezeichnete Helmut Kukacka, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände, als "klaren parlamentarischen Willensausdruck" in Richtung Regierung, die ihrerseits nun zu Rechenschaft verpflichtet sei. Ein erster Schritt dazu werde der jährliche, im September erstmals anstehende Bericht über den Stand der Fortpflanzungsmedizin in Österreich sein.

Ein Zentralregister
Eine nur zögerliche Umsetzung des Entschließungsantrages kritisierte der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Alfred Trendl. Es sei unverständlich und eine "Groteske", dass die darin verlangten Prüfungen - konkret über die Schaffung eines Zentralregisters über Samen- und Eizellspenden, über Auskünfte von Kindern über ihre genetischen Eltern schon vor dem 14. Lebensjahr sowie über Datenerhebung zur Qualitätssicherung von medizinisch unterstützter Fortpflanzung - auf den langen Zeitraum von innerhalb zwei Jahren anlegt seien.

Wichtig sei laut Trendl die Umsetzung des Entschließungsantrages aus Gründen des Wohles der Kinder, die Recht auf Wissen um ihre Herkunft hätten, weiters um die Einhaltung einzelner Regelungen des Gesetzes und deren Evaluierung erst überhaupt zu ermöglichen sowie im Sinne einer evidenzbasierten Medizin. Auf Nachfrage zum Stand der im Antrag vorgesehenen Prüfungen habe man im Gesundheitsministerium jedoch bisher keine Antwort erhalten, während das ebenfalls zuständige Justizministerium nur auf die fehlenden Daten aus dem Gesundheitsministerium verweise, bemängelte der Familienverbands-Präsident.

Dran bleiben
Die im Vorjahr vorgebrachten Einwände gegen die Gesetzesnovelle sieen "nicht Schnee von gestern", appellierte auch die Präsidentin der Katholischen Aktion (KA), Gerda Schaffelhofer, "am Ball" zu bleiben.Neben dem Fehlen des Auskunftsrechts von durch Samen- oder Eizellspende gezeugten Kindern unter 14 sowie der Statistik, des Zentralregisters bemängelte sie auch das Ausbleiben einer Erhebung über die weitereichenden Folgen der Fortpflanzungsmedizin. Denn die Probleme der einzelnen Methoden seien nicht wegzuwischen, darunter die Gefährdung der Gesundheit und Fruchtbarkeit der Spenderin durch die Eizellspende oder die Selektion in "lebenswertes" und "lebensunwertes" Leben bei der Präimplantationsdiagnostik (PID). Ein Kritikpunkt ist auch, dass es keine Verpflichtung zur Einsetzung nur eines Embryos bei IVF gibt - mit welcher erst Mehrfachschwangerschaften und die oft damit einhergehende Tötung "überzähliger" Föten im Mutterleib verhindert oder reduziert werden könnten.  (red/kathpress)