Kinder fördern den Lebensstandard, erfordern aber viel Arbeit und Verzicht. Diese Leistungen sind nicht im Bruttoinlandsprodukt (BIP) miteingerechnet. Der katholische Familienverband Österreich (KFÖ) begrüßt Diskussionen über Neueruierungen. Außerdem fordert er, Kinderbetreuungsgeld nicht rückzufordern.

Alternatives BIP wünschenswert

„Das BIP ist derzeit der einzige Maßstab für gesellschaftlichen Wohlstand und Lebensqualität“, meint die Vizepräsidentin des katholischen Familienverbands, Mag. Irene Kernthaler-Moser. Die KFÖ fordert die Aufnahme von weiteren materiellen sowie immateriellen Werten wie zum Beispiel Familienfreundlichkeit, Generationengerechtigkeit, Solidarität und Bildungsniveau. Laut Kernthaler-Moser wäre eine Kommission in Österreich wünschenswert, die sich mit der Berechnung eines alternativen BIPs beschäftigt. Solche wurden schon in Deutschland und in Frankreich von der Politik eingerichtet.

KFÖ-Vizepräsident Herr Dkfm. Werner Höffinger weist darauf hin, dass bereits vor einigen Jahren errechnet wurde, dass das BIP um 50 Prozent höher wäre, wenn die Leistungen außerhalb des Arbeitsmarktes miteingerechnet würden. Diese umfassen auch Tätigkeiten im familiären Umfeld. Mütter müssten alleine für das Kochen und Putzen ein Jahresgehalt von 42.000 Euro pro Jahr erhalten. „Die umfassenden Leistungen der Familien für die Gesellschaft sind offensichtlich zu wenig klar ersichtlich, sonst wäre die Diskussion um die Familiengelder eine ganz andere“, sagt Höffinger.

Ebenfalls schlägt  WIFO-Chef Karl Aiginger vor, die Wohlfahrt nicht nur am Einkommen, sondern auch an den Lebensbedingungen festzumachen. „Wohlstand sei ein „komplexer Begriff“ und es könnten auch Indikatoren zu Gesundheit und Sicherheit berücksichtigt werden. Damit ergäbe sich eine aussagekräftigere Sicht auf den Erfolg der Wirtschaftpolitik", fügt er hinzu.

KFÖ appelliert Kinderbetreuungsgeld nicht rückzufordern

Im Jahr 2003 hat der damalige Familienminister Herbert Haupt die ministerielle Weisung erteilt, die Einhaltung der Zuverdienstgrenze nicht zu überprüfen. Der Verfassungsgerichtshof hat diese 2007 für rechtswidrig erklärt. Viele Familien haben vertrauen auf eine korrekte Weisung des Ministers um das Kindergeld angesucht.

Kernthaler Moser appelliert deshalb an den derzeitigen Familienminister Reinhold Mitterlehner und an Vizekanzler Michael Spindelegger die Rückzahlungsforderungen fallen zu lassen. „Der Katholische Familienverband hat sich immer gegen die Zuverdienstgrenze ausgesprochen, mittlerweile wurde das Gesetz auch teilweise repariert. Für jene Altfälle, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, ist Nachsicht vor Recht gefragt, damit diese Familien nicht in grobe finanzielle Bedrängnis kommen“, so die Vizepräsidentin.

Ebenfalls kritisiert die Vorsitzende des Familienverbandes Steiermark, Sissi Potzinger, die Rückforderungen. Der Steirerin wurden viele Fälle herangetragen. Zwei Beispiele:

Beispiel 1:

Eine alleinerziehende Mutter, hat sich im Vertrauen auf die Zuverdienstgrenze etwas dazuverdient. Sie erhielt den Bescheid von der Krankenkasse das Geld, dass sie im Jahr 2007 erhielt, in Höhe von 5.303,45 Euro zur Gänze zurückzuzahlen.

Beispiel 2.

Eine Familie erhielt ebenfalls einen Bescheid das Geld für das Jahr 2006 in Höhe von 5.303,45 Euro zurückzuzahlen. Damals reduzierten die Partner ihre Erwerbstätigkeiten auf Teilzeit, um ohne Fremdbetreuung der Kinder auszukommen. „Der Irrsinn ist ja, hätten sich die Eltern nicht für das partnerschaftliche Modell der Aufteilung entschieden, sondern für die Variante, dass ein Partner zuhause bleibt und der andere weiter berufstätig ist, hätte es keine Probleme gegeben“, sagt Potzinger.