Viele Pfarrbeauftragte für Diakonie, Liturgie oder Verkündigung sind in den letzten Jahren gestartet, ohne genau zu wissen, wofür sie verantwortlich sind und was von ihnen erwartet wird. Ein einfaches Gespräch bringt hier die nötige Klarheit.

Pfarrbeauftragte werden vom Pfarrgemeinderat und dem Pfarrer angefragt und beauftragt. Die diözesane Beschreibung der Aufgaben und Ziele dieser immer noch recht jungen Funktion (vgl. hier) kann für den konkreten Einzelfall immer nur eine grobe Orientierung geben und muss an die jeweilige Situation angepasst werden. Eine frühe Klärung der gegenseitigen Erwartungen kann vor späteren Enttäuschungen schützen.

Wir empfehlen, in einem Gespräch zwischen den Pfarrbeauftragten und dem Pfarrer sowie einer Vertreterin/einem Vertreter des Pfarrgemeinderats, die konkreten Ziele, Aufgaben, Kompetenzen und die organisatorische Einbindung zu beraten und zu vereinbaren. Als Hilfe für das Gespräch stellen wir Ihnen hier einen Leitfaden zur Verfügung. Bitte nehmen Sie diesen nur als Anregung und passen Sie dieses Papier durch Streichen, Ergänzen und Umformulieren an Ihre Erfordernisse an:

Gerne unterstützen Sie die Kontaktpersonen für die Pfarrbeauftragten und die Regionale Pfarrbegleitung bei diesen Gesprächen.