Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
Gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dass sie sich über die aus der Scheidung spezifisch resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder facheinschlägig beraten lassen müssen.
Ohne eine derartige Beratung ist es nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Parteien gegenüber dem Gericht - etwa durch Vorlage einer Bestätigung - glaubhaft zu machen, andernfalls kann sich das Verfahren erheblich verzögern.
Da im Rahmen der Elternberatung eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder im Vordergrund steht, können auch mehrere Elternpaare eine derartige Beratung an diesem Abend gemeinsam in Anspruch nehmen.
Teilnahmebestätigung kann bei Gericht verwendet werden.
Termin Dienstag, 7. Juni 2016, 18.00 Uhr
Ort Ehe- und Familienzentrum, Beratungsstelle Dornbirn, Rathausplatz 4, 5. OG.
Leitung Frau Elisabeth Fink (Gruppenleiterin Gigagampfa im efz)und Herr Peter Mennel (Männerberatung im efz)
Kostenbeitrag EUR 60,00 pro Paar oder Person
Anmeldung: im Ehe- und Familienzentrum Feldkrich Tel. 05522 74139 oder unter efz@kath-kirche-vorarlberg.at.