Erwachsenenschutzgesetz… das klingt im ersten Moment merkwürdig. Normalerweise sind (andere) Erwachsene schließlich die, vor denen man schützen will, siehe Kinder-, Tier- und Arbeitsschutzgesetz. Aber genau dieser kleine Zusatz, diese „anderen“ sind der Punkt – für Menschen, die auf besondere Art erwachsen sind.

Oder um es ganz konkret zu sagen: Für Menschen, die die bei ihren Entscheidungen im Alltag Unterstützung benötigen – etwa weil sie psychisch erkrankt, dement oder aus anderen Gründen nicht entscheidungsfähig sind. Bisher regelte eine Sachwalterschaft ihre Anliegen – und das häufig viel zu indifferent. Donnerstag beschloss der Nationalrat darum die Novellierung des 30 Jahre alten Gesetzes, die zum 1. Juli 2018 in Kraft tritt.

Nicht für, sondern mit den Menschen entscheiden

Caritas-Präsident Michael Landau lobte den Schritt in einer Presseaussendung: „Entscheidungen sollen in Zukunft nicht mehr für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit, sondern mit ihnen getroffen werden“, so Landau. „Hier wird Neuland betreten, damit Menschen mit Unterstützungsbedarf ihr Leben autonomer gestalten können.“

Dieser neue Zugang offenbare sich auch am sehr partizipativ gestalteten Erarbeitungsprozess des Bundesministeriums für Justiz, bei dem auch Hilfsorganisationen und Selbstvertreter betroffener Personengruppen beteiligt waren.

Mehr Ressourcen nötig

Auf ihr Engagement wird es auch in Zukunft ankommen, denn die Umsetzung der neuen Regelung benötigt entsprechende Ressourcen, etwa bei Gerichten und Erwachsenenschutzvereinen. Es müssten ganz neue Angebote und Strukturen geschaffen werden, so Landau: „Ich denke etwa an Unterstützerkreise, das betreute Konto, Erwachsenensozialarbeit und vieles mehr. Hier gibt es österreichweit noch erheblichen Aufholbedarf.

Derzeit werden in Österreich ca. 60.000 Menschen besachwaltert. (kathpress/red)