Auf der Tagesordnung des Bund-Länder Koordinationsrat findet sich das Thema "Asylwerber". Es geht um Mindeststandards hinsichtlich Unterbringung und Betreuung. Caritaspräsident Michael Landau hält diese in seiner Stellungnahme aufgrund der vom UNHCR festgestellten Mängel "dringend notwendig". Er fordert dabei klare Verbindlichkeiten.

Die Caritas hofft auf die Umsetzung "dringend notwendiger" Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Asylwerbern. Konkrete Vorschläge zu solchen Standards für die Bereiche Standortwahl, Wohnräume und Belegung, Sanitäranlagen, Reinigung und Verpflegung werden am Dienstag im Bund-Länder Koordinationsrat diskutiert. "Maßnahmen, die angesichts der vom UNHCR festgestellten Mängel in zahlreichen österreichischen Grundversorgungsquartieren dringen notwendig sind", so Caritas-Direktor Michael Landau in einer Aussendung (Montag). Landau bemängelte, dass viele der vorgelegten Vorschläge nur als Möglichkeit vorgesehen seien. "Dabei ist die Verbindlichkeit wesentlich für ihre effektive und flächendeckende Umsetzung", mahnte der Caritaspräsident ein.

Standort, Verpflegung, Grundsicherung

"Wir hoffen, dass der Bund-Länder Koordinationsrat die im November 2013 von den Landesflüchtlingsreferenten vorgelegten Vorschläge voranbringt. Besonders wichtig ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende nach sechs Monaten. Außerdem sollten die Menschen in Zukunft nicht nur 110 Euro im Monat dazuverdienen dürfen, sondern bis zur Geringfügigkeitsgrenze, ohne gleich aus der Grundversorgung zu fallen", appellierte Landau.

Bei der Verpflegung fordert die Caritas Abwechslung, Ausgewogenheit und Rücksichtnahme auf religiöse Essenvorschriften. "Wir wissen aus Erfahrung, dass es besser ist, wenn die Menschen sich selbst versorgen können. Nahrungsmittel einkaufen und zubereiten zu können, fördert die Eigenständigkeit und sorgt für Beschäftigung", so Landau. Für die Standortwahl sei eine gute Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen wie Schule, Kindergarten, medizinischer Versorgung und Deutschkursen ausschlaggebend. Die Wohnraumgröße müsse zumindest ein Minimum an Privatsphäre ermöglichen, vor allem dann, wenn mehr als zwei Menschen, die einander nicht kennen, in einem Zimmer leben müssten.

Beratungen

Neben einer entsprechenden Unterbringung gehe es aber auch um qualitative Betreuung in der Grundversorgung - Mindeststandards sollten auch dafür definiert werden. Dazu gehören Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Quartier und eine gute Erreichbarkeit dieser Dienste: Rechtsberatung im Asylverfahren, Sozialberatung, Deutschkurse sowie adäquate psychologische und rechtliche Betreuung für Opfer von Gewalt und Menschenhandel.

Betreuung Minderjähriger

Landau weiter: "Für unbegleitete Minderjährige braucht es sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung bei Schul- Ausbildungs- und Berufsvorbereitungsaktivitäten. Frauen sollte der Zugang zu spezifischer medizinischer Betreuung und Bildungsangeboten ermöglicht werden." Besondere Anforderungen seien in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und mit Pflegebedarf notwendig. Dafür brauche es zum Beispiel speziell ausgestattete Quartiere mit guter Vernetzung zu Fachärzten.

Insbesondere in Bezug auf diese Personengruppen sei eine Valorisierung der Grundversorgungsleistungen nach wie vor dringend notwendig. Vergleichbare Leistungen für die Betreuung von in Österreich ansässigen Kindern und Jugendlichen ohne Eltern machen in etwa das Doppelte der für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorgesehenen Mittel aus. Jungen Menschen in Not eine Perspektive zu bieten, sollte aber keine Frage der Nationalität sein, hieß es in der Aussendung weiter.

"Es gibt keine halben Kinder. Wir fordern, dass Minderjährige, die allein aus ihrer Heimat geflüchtet sind, denselben Anspruch auf Kinder- und Jugendhilfe haben wie österreichische", so Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf, in diesem Zusammenhang.


kathpress