Eine Warnung vor der "Abschaffung der unabhängigen Flüchtlingsrechtsberatung" und Kritik an der "geplanten Einschränkungen bei der Grundversorgung" sprechen Caritas, Amnesty International und Rotes Kreuz in einem offenen Brief an Bundeskanzler Werner Faymann und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner aus. Und die Zeit drängt, denn die geplante Novelle des Asylgesetzes muss möglichst rasch beschlossen werden, damit sie im Sommer umgesetzt werden kann.

In einem offenen Brief kritisieren die drei Hilfsorganisationen den Entwurf des neuen Asylgesetzes. Insbesondere die "Abschaffung der unabhängigen Flüchtlingsrechtsberatung" und die geplanten Einschränkungen bei der Grundversorgung sind ihnen ein Dorn im Auge. Denn: Hatten Asylwerber bisher Anspruch bis zum Ergebnis in zweiter Instanz, drohe nun ein Wegfall nach einer negativen erstinstanzlichen Entscheidung. Die NGOs sehen darin einen Bruch mit der EU-Aufnahmerichtlinie und eine "Problemverschiebung" zur Obdachlosigkeit. Die Verfasser des Briefes befürworten eine Beschleunigung der Asylverfahren, sie fordern gleichzeitig aber Qualität durch geschultes Personal und regelmäßiges Monitoring.

Keine Verbreiterung des bisherigen Angebots
Flüchtlingsrechtsberatung leisten derzeit die evangelische Diakonie und die Volkshilfe im Rahmen der ARGE Rechtsberatung sowie der Verein Menschenrechte Österreich. Der vorliegende Gesetzesentwurf ermögliche dem Innenministerium, eine "juristische Person zu errichten oder sich an einer solchen zu beteiligen". Die NGOs sehen darin nicht eine "Verbreiterung des bisherigen Angebots", sondern einen möglichen Verlust der Unabhängigkeit. Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt erklärte:  "Es kann nicht der, der Sanktion und Urteil spricht auch gleichzeitig den Betroffenen beraten und verteidigen." Die Verfasser des offenen Briefs betonen, dass "Vertrauen zwischen Asylsuchendem und Berater" nur durch unabhängige Beratung möglich sei und fordern die Streichung der Bestimmung.

Amnesty International, Caritas und Rotes Kreuz beurteilen die geplanten Einschränkungen bei der Grundversorgung kritisch. Es sei kein geeigneter Lösungsansatz, um die Grundversorgung zu entlasten. "Zu einem fairen Asylverfahren gehört auch, dass man es nicht unter der Brücke erlebt. Eine Parkbank ist keine Zustelladresse für einen Bescheid", so Caritas-Präsident Michael Landau.

Flüchtlinge aus dem Kosovo
Problematisch ist auch der derzeitige Ansturm der monatlichen Asylanträge von Kosovaren. Waren es vor kirzem noch zwei oder drei Dutzend pro Monat, sind es jetzt fast 800. Die Reaktion aus dem Innenministerium ist eine geplante Verschärfung des Asylgesetzes. Kernpunkt: Anträge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern (wie dem Kosovo) sollen grundsätzlich prioritär behandelt und deshalb schnell entschieden werden. Mit einer erstinstanzlichen Ablehnung endet dann zwar das Verfahren noch nicht, doch ein Einspruch bei Asylwerbern aus "sicheren Ländern" hätte keine aufschiebende Wirkung. (red/kathpress/wz)