"Wer gibt dir schon Arbeit, investiert in deine Ausbildung oder vermietet dir eine Wohnung, wenn du nicht sagen kannst, wie lange du als Mieter oder Arbeitnehmer zur Verfügung stehst?", stellt Caritas Präsident Michael Landau die Sinnhaftigkeit von "Asyl auf Zeit" in Frage. Die Gesetzesnovelle werde keine Signalwirkung auf Flüchtlinge haben Österreich zu meiden, ist er sich sicher. Schließlich fliehen sie meist aus Ländern, in denen ihr Leben bedroht ist.

Die Regierung macht mit der Verschärfung des Asylrechts nun ernst. Schon mit 15. November sollen die neuen Regeln rückwirkend gelten, geht aus dem Begutachtungsentwurf hervor, auf den man sich diese Woche geeinigt hat. Auch wenn das Gesetz wahrscheinlich erst im Dezember beschlossen wird. Konkret bedeutet das, dass zukünfttig anerkannten Flüchtlingen ihr Schutzstatus generell maximal drei Jahre gewährt wird. Sollte sich in diesem Zeitraum die Lage im Herkunftsland so weit stabilisieren, dass eine Rückkehr möglich ist - etwa ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien -, müssten die Flüchtlinge Österreich verlassen. Als Basis für die Entscheidung sollen mindestens einmal jährlich vorgelegte Expertisen der Staatendokumentation des Innenministeriums dienen. Erst wenn drei Jahre nach der Erstzuerkennung die Asylgründe noch immer bestehen, wird der Status unbefristet zuerkannt.

Zukunftsmusik in Moll
„Asyl auf Zeit“ ist nicht die einzige Verschärfung, auf die sich die Regierung einigte. Ein weiterer Punkt betrifft all jene Schutzsuchenden, denen bisher bereits temporärer, nämlich subsidiärer Schutz, gewährt wurde. Sie müssen künftig drei Jahre warten, bevor sie ihre Familie nach Österreich nachholen dürfen. Derzeit beträgt die Frist nur zwölf Monate. Neben der Wartezeit müssen künftig auch gewisse wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorhanden sein, um die Familie nachholen zu können. Eine Unterkunft, „die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich angesehen wird“ oder ein Einkommen , das „zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte“ zum Beispiel.

Kontra
"Wenn Menschen nach drei Jahren in Österreich Fuß gefasst haben, ist es weder menschlich richtig noch volkswirtschaftlich sinnvoll, sie wieder weg zu schicken", sieht Michael Landau der Entwicklung kritisch entgegen. Es gebe bereits jetzt die gesetzliche Möglichkeit, einen bestehenden Asylstatus abzuerkennen, wenn der Asylgrund wegfällt, fragt sich Landau welche Verbesserung durch eine weitere Gesetzesänderung erreicht werden soll. "Asyl auf Zeit bringt nur mehr bürokratischen Aufwand und eine enorme Mehrbelastung der BFA-MitarbeiterInnen durch die zusätzliche Überprüfung zehntausender Asylbescheide. Weitere Verfahrensverzögerungen sind die Folge. Deutschland hat Asyl auf Zeit aus guten Gründen wieder abgeschafft. Ich halte es für einen falschen Weg, dieses Instrument jetzt in Österreich neu einzuführen. Und bereits heute kehren Menschen wieder in ihre Heimat zurück, wenn ein Leben in Frieden und Sicherheit möglich ist."

Kein Hinderungsgrund
"Familienangehörige von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten finden sich zumeist in vergleichbar gefährlichen Situationen für Leib und Leben wieder, wie die bereits geflüchteten Familienmitglieder. Die Einschränkungen bei der Familienzusammenführung als praktisch letzten Weges einer legalen Möglichkeit, Schutz in Europa zu suchen, sind zynisch und zwingen Flüchtende dazu, die Dienste von Schleppern in Anspruch zu nehmen", erklärt Landau. Auch werde die Integration nicht gefördert, wenn die Flüchtlinge immer Angst haben müssen, zurückgeschickt zu werden. "Wenn es also darum geht, alles zu unternehmen, damit aus der Quartierkrise von heute nicht die Integrationskrise von morgen wird, dann weist die Novelle genau in die falsche Richtung, weil sie Integration behindert", findet Landau klare Worte.