Nachdem das Rücktrittsgesuch von Bischof Elmar Fischer am 15. November 2011 angenommen wurde, ist der Bischofsstuhl in Feldkirch nicht mehr besetzt. Bis zur Weihe eines neuen Bischofes wurde Prälat Dr. Benno Elbs vom Konsultorenkollegium einstimmig zum Diözesanadministrator gewählt.
Gemäß Kirchenrecht kann für das Amt des Diözesanadministrators nur bestellt werden, wer Priester ist, das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat und nicht schon für diesen vakanten bischöflichen Stuhl gewählt, benannt oder präsentiert wurde. Der bisherige Generalvikar Dr. Benno Elbs wurde vom Konsultorenkollegium am 16. November 2011 einstimmig zum Administrator gewählt.
Als Diözesanadministrator hat er grundsätzlich dieselben Befugnisse wie ein Bischof. Allderdings dürfen in dieser Zeit keine Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die den künftigen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen. Während der Sedisvakanz darf darum nichts verändert werden, heißt es dazu ausdrücklich im Kirchenrecht. Zu seiner Entlastung kann der Diözesanadministrator im Bereich der Verwaltung einen Stellvertreter benennen. In der Diözese Feldkirch hat Dompfarrer Msgr. Rudolf Bischof diese Aufgabe übernommen.
Von Veronika Fehle veröffentlicht am 13.12.2011

