Bereits 1914 erließ das Fürstbischöfliche Ordinariat Brixen eine Denkmalschutzverordnung

Im Bild rechts sehen Sie die Landesgedächtniskapelle in der Basilika in Rankweil. Sie wurde in den 1970er Jahren zum Gedenken an die Gefallenen der beiden Weltkriege eingerichtet . 2009 erfolgte die Neugestaltung zum Gedächtnis für alle Opfer von Gewalt. Zwischen 10 und 15 Uhr führen vier Führungen anlässlich des Tag des Denkmals durch die "Architektur für die Seele".

Kirchlicher Denkmalschutz...

Dass Kirchen meist denkmalgeschützt sind, ist eine allgemein bekannte Tatsache. Die Kirche selbst bemühte sich seit frühester Zeit um die Erhaltung ihrer Kunstschätze. Erste päpstliche Verordnungen zur Erhaltung der Trajanssäule in Rom stammen aus dem Jahr 1119. Papst Paul III. richtete 1534 das erste Kommissariat der Altertümer ein. Die für den Kirchenstaat erlassenen Gesetze dem frühen 19. Jahrhundert (Lex Doria Pamphili, Lex Pacca) dienten späteren Gesetzesentwürfen (etwa in Italien) als Vorbild.

Verein für christliche Kunst und Wissenschaft

...in Vorarlberg

Bereits 1902 wurde in Vorarlberg der "Verein für christliche Kunst und Wissenschaft" gegründet, der bis zu seiner Verschmelzung mit der österreichischen Leo-Gesellschaft (einem österreichweiten Verein zur Förderung von Wissenschaft und Kunst auf katholischer Basis) in den 1920er Jahren, eine umfangreiche Sammel- und Publikationstätigkeit pflegte.

Der Verein hatte es sich "zur Aufgabe gestellt, eine möglichst weitgehende und in allen Teilen vollständige Inventarisierung der im Lande Vorarlberg sowohl im öffentlichen als auch im Privatbesitz vorfindlichen Kunstdenkmäler und Altertümer durchzuführen."

In der Diözese Brixen wurde im Verordnungsblatt 1914 eine umfangreiche Verordnung über die kirchliche Denkmalpflege veröffentlicht. Diese Verordnung definierte Denkmäler:

"Kirchen und Kapellen mit ihren An- und Zubauten wie Türmen, Sakristeien usw.; die ganze Ausstattung, mobile und immobile Einrichtung dieser Bauten wie: Altäre, Bilder, Statuen, Fenster, Orgeln, Glocken, Paramente, heilige Gefäße, liturgische Geräte; ferner auch Bilder und Inschriften, welche außen an kirchlichen Gebäuden angebracht sind, sowie Friedhöfe samt allem Zubehör; dann Archiv- und Bibliotheksbestände, Urkunden, Kodizes usw. Unter Umständen können auch Pfarrhöfe, Mesnerhäuser und deren Zubauten den Charakter von Denkmälern annehmen."

Neben der Überwachung, Veräußerungsverbot und Vorgangsweise bei Restaurierungen oder Umbauten wurde mit dieser Verordnung vor allem eine Kommission für kirchliche Kunst- und Denkmalpflege gegründet. Diese hatte drei Sektionen, nämlich für Kirchenmusik, für die bildende Kunst und für das Archivwesen.

Tag des Denkmals

Anlässlich des vom Bundesdenkmalamtes veranstalteten Tags des Denkmal am 30. September 2012 werden auch in vielen Vorarlberger Kirchen besondere Führungen und Veranstaltungen angeboten.

Weitere Informationen zum Tag des Denkmals: http://www.tagdesdenkmals.at/vorarlberg