Generalvikariatsrat Johann Baptist Hagg besuchte im Herbst 1846 die Pfarren des Großen Walsertales. Am 9. September 1846 visitierte der die Pfarre Fontanella.

Archivale des Monats - September 2012

Visitationen 1846

Unter dem Vermerk „Visitations-Acten der 10 seelsorglichen Gebürgs-Stationen des Dekanats Sonnenberg" wurden im September 1846 die Visitationsprotokolle der Orte Blons, Sonntag, Buchboden, Fontanella, Damüls, Marul, Raggal, Gurtis, Bürserberg und Brand zu den Akten des Generalvikariates Feldkirche gegeben. Die Visitation wurde von Generalvikariatsrat Johann Baptist Hagg sen. (1791-1875) im Auftrag des Generalvikars und Weihbischofs von Feldkirch durchgeführt.

In Fontanella

In Fontanella war Hagg am 9. September 1846 „vor Mittag". Das Visitationsdokument liefert interessante Schlaglichter auf einige Aspekte des Lebens der Kirche und der Gemeinde. So erfahren wir, dass die Pfarrkirche drei Jahre zuvor renoviert worden war, die Kirchenwäsche „ärmlich und mangelhaft" sei und auf dem Friedhof „nach der Reihe begraben" wurde.

Während der Kontrolle der Matrikenbücher stellte der Visitator fest, dass bis vor kurzem im Tauf- und Trauungsbuch die Paten kaum Schreiben konnten: „fast mit lauter + statt der eigenhändigen Unterschriften versehen." Durch den Ausbau des Schulwesens konnte im Laufe der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts dieser Umstand verbessert werden.

Der Charakter der Walser

Abschließend folgen einige Bemerkungen über den Seelsorgszustand. Da in Fontanella der Pfarrer von der Gemeinde gewählt wurde, kam es immer wieder zu Streitigkeiten. Hagg schreibt: „In Beziehung auf den Pfarrer bestehen zwar noch 2 Partheyen, die sich bey der letzten Pfarrerwahl gebildet haben, nun aber still sind, weil man mit dem neuen Pfarrer zufrieden ist." Über die Gemeinde bemerkt er: „In Beziehung auf die Gemeinde wurde nichts besonderes angebracht, das vom Charakter der Walser abweichend wäre."

Kapelle St. Anna in Faschina

Auf dem Rückweg nach Damüls, wo Hagg am nächsten Tag Visitation hielt, „wurde auch die Filialkapelle zu Faschina untersucht, die Schließung derselben zur Nachtzeit und des Chörleins bey Tag angeordnet." Dabei ergab sich die Frage, ob „die St. Anna Capelle gemäß Dekanats-Rescript vom 2. July 1825 (D[ekan] Juen seel[ig]) als Capella consecrata in Catalogo Brixinensi vorkommen soll?" Der Generalvikar, der den Bericht anschließend überprüfte, bemerkt dazu einfach: „Ita est."

Kapelle St. Anna in Faschina

Bestand: ADF/GB 23.2.1.4.