Das Landgericht Feldkirch verbietet anlässlich der Fronleichnamsprozession 1825 das Aufstellen junger Bäume bei Prozessionen

Archivale des Monats - Juni 2012

Fronleichnam

1246 wurde im Bistum Lüttich (Belgien) erstmals das Fest Fronleichnam begangen. Die Bezeichnung leitet sich vom mittelhochdeutschen „vrôn" für „Herr" und „lichnam" für „lebendiger Leib" ab – also Lebendiger Leib des Herrn. Ab 1264 wurde das Fest in der ganzen Kirche gefeiert. Seit dem zweiten Vatikanischen Konzil heißt der Feiertag „Hochfest des Leibes und Blutes Christi". Die anbetende Verehrung des im Sakrament gegenwärtigen Herrn wurde seit dem 14. Jahrhundert in feierliche Prozessionen gefeiert. Die prunkvollen Fronleichnamsprozessionen des Barock gerieten während des Zeitalters der Aufklärung immer mehr unter Kritik. Das Schmücken des Prozessionsweges mit jungen Birken, das Abschießen von Böllern wurde als übertrieben bewertet, das Kurfürstentum Bayern verbot 1781 Maskierungen und lebende Bilder bei Fronleichnamsprozessionen.

Schutz des Waldes

Im Frühjahr des Jahres 1825 erinnerte das Landgericht Feldkirch den Stadtmagistrat daran, dass bereits seit 1776 „die Aufstellung junger Bäume bey Prozessionen, Kirchenfesten, und anderen Gelegenheiten" verboten und „der Waldkultur sehr schädlich" sei. Die Begründung folgte sofort: „Bey dem so sehr in Verfall gerathenen Waldstande, und bey der daraus hervorgehenden Nothwendigkeit seiner Emporbringung hat daher die hohe Landesstelle angeordnet, genau darauf zu wachen, daß diesem Verbothe nicht entgegen gehandelt, und daß gegen die Schuldigen als Waldfrevler nach den Vorschriften der Forstdirektiven streng das Amt gehandelt werde."

Das Stadtmagistrat teilte dies dienstbeflissen dem Generalvikariat mit, wobei das bevorstehende Fronleichnamsfest den Bürgermeister Clessin dazu verleitete, folgenden Vorschlag zu unterbreiten: „[...] als doch vieleicht bey dem hohen Feste Corporis Christo hievon durch geeignetes Einschreiten eine gnädige Ausnahme zu erzwecken wäre."

Der diensteifrige Generalvikariatssekretär Johann Baptist Hagg versuchte dies umgehend und brachte folgende Gründe vor: „[es] wird hier Orts kein Stämmlein Nadelholz verwendet, und ist auch nie verwendet worden." Bei der Herkunft der verwendeten Stämmlein werde „schon dafür gesorget, daß diese an Orten ausgehauen werden, wo die Stämmlein zu dick stehen, und folglich der Wachsthum der Stehenbleibenden durch Entfernung der überzähligen mehr befördert, als gehindert wird."

ADF/GB 6.4.10.

Schließlich vereinbarte Bischof Galura – etwas resigniert – mündlich mit dem Landrichter, dass „am Fronleichnamsfeste wie ehevor in der Kirche und an den 4 Altären, zwar keine Bäume, sondern, was immer geschah, Äste aufzustellen" seien.

Bestand: ADF/GB 6.4.10.