Am 21. Jänner 2015 fand im Pfarrheim Dornbirn-Hatlerdorf die konstituierende Sitzung des Seelsorgeraumrates statt.

Pfarrmoderator Erich Baldauf

Als erster der drei Seelsorgeräume in der Diözese Feldkirch wurde am 21. Jänner 2015 der Seelsorgeraumrat konstituiert. Er wird in allen Seelsorgeräumen als leitendes Gremium eingeführt.

Er setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern und Vertreterinnen aller Pfarrgemeinderäte, einem Vertreter/einer Vertreterin der Pfarrkirchenräte, aus den Hauptamtlichen im Seelsorgeraum,  Vertretern und Vertreterinnen verschiedener kirchlicher Einrichtungen wie Caritas, Kolping, Franziskaner, Frohbotinnen,  Ehe- und Familienzentrum,  Krankenhausseelsorge, Religionslehrerinnen und –lehrer  u.a., insgesamt sind es ca. fünfundvierzig Personen.

Zentrale Aufgabe des Seelsorgeraumrates ist  es,  die pastoralen Schwerpunkte für die Katholische Kirche in Dornbirn zu diskutieren und festzulegen, die dann von den Hauptamtlichen in Zusammenarbeit mit den Gremien der Pfarren und weiterer Personen umsetzen werden.

Eine erste richtungsweisende Entscheidung hat das Firmalter betroffen. Es ist für Dornbirn auf siebzehn Jahre und mehr  festgelegt worden.  Außerdem wurden Mag. Karl Peböck und Mag. Peter Mayerhofer als Vertreter für den neu eingerichteten Finanzausschuss nominiert.

Bei einer nächsten Sitzung  im Juni 2015 werden wir uns mit den von der Zukunftskonferenz im Oktober 2012 formulierten pastoralen Schwerpunktthemen, beschäftigen und deren Umsetzung zu konkretisieren versuchen.